Victorinox Swiss Classic, Gemüsemesser, 10cm,gerade, Mittelsp
Produktbeschreibung
Swiss Classic Gemüsemesser RotVerlassen Sie sich beim Kochen auf dieses Gemüsemesser. Dank der zuverlässigen Klinge aus rostfreiem Stahl ist dieses vielseitige Messer ideal zum Schneiden, Würfeln und für filigrane Aufgaben. Ob Sie Äpfel und Kartoffeln schälen, Knoblauch und Zwiebel hacken oder den Tomatenstrunk entfernen – dieses Messer ist ein Must-have für Ihre Küche.
Produktdetails
Gemüsemesser mit geradem Schliff und Mittelspitz
Dieses Gemüsemesser hat eine rostfreie Stahlklinge mit geradem Schliff und Mittelspitz. Dank Profi-Schärfe ist es ideal für vielfältige präzise Küchenaufgaben. Der leichte, ergonomische Griff wurde für optimalen Komfort und Kontrolle entwickelt. Das spülmaschinengeeignete Messer wird in der Schweiz hergestellt und bietet verlässliche Effizienz im Küchenalltag.
Dimensionen
- Höhe: 12 mm
- Länge: 212 mm
- Breite: 23 mm
- Gewicht: 27 g
Details
- Artikelnummer: 6.7701.C1
- Ursprungsland: Schweiz
- Geschmiedet: Nein
- Klingentyp: Normaler Schliff
- Klingenlänge: 10 cm
- Material: Polypropylen (PP)
- Farbe: Rot
Weitere Informationen
Spülmaschinengeeignet: Ja
Garantie
Dieses Produkt wird durch die lebenslange Garantie von Victorinox gedeckt
Wichtiger Hinweis
Gesetzliche Vorschriften für Schweizer Taschenmesser und andere Messer
In Deutschland unterliegt das Führen und Tragen von Messern in der Öffentlichkeit besonderen gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen.
Insbesondere das Führen und Tragen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm in der Öffentlichkeit ist nur zulässig, wenn diese in einem verschlossenen Behälter transportiert werden oder ein berechtigter Grund vorliegt.
Vorbehaltlich zahlreicher Ausnahmen ist das Führen und Mitführen von Messern an bestimmten öffentlich zugänglichen Orten ebenfalls verboten.
Darüber hinaus können polizeiliche Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen die Einrichtung sogenannter Waffenverbotszonen vorsehen.
Es ist jedoch zulässig, ein Messer durch diese öffentlich zugänglichen Orte und Waffenverbotszonen zu führen, wenn das Messer nicht zugriffsbereit ist; ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann.
In Österreich können lokale Beschränkungen gelten, die das Führen und Tragen eines Messers an bestimmten öffentlich zugänglichen Orten unabhängig von berechtigten Gründen verbieten.
Haftungsausschluss
Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sind auch nicht als solche gedacht; stattdessen dienen alle bereitgestellten Informationen nur allgemeinen Informationszwecken.
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizei oder Behörde.
Victorinox lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für Handlungen oder Unterlassungen ab, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen erfolgen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Frage zu diesem Produkt
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