Victorinox Swiss Classic, Tomaten und Tafelmesser, 11cm, Well
Produktbeschreibung
Swiss Classic Tomaten- und TafelmesserMit dem richtigen Werkzeug macht Kochen noch mehr Spass. Unser scharfes Tomaten- und Tafelmesser mit Wellenschliff schneidet mühelos durch Obst und Gemüse mit weicher Schale, ohne es zu zerdrücken. Dank ergonomischem Griff und idealer Grösse wird es schnell unverzichtbar bei vielseitigen Aufgaben in Ihrer Küche.
Gemüsemesser mit scharfem Wellenschliff
Dieses Tomaten- und Tafelmesser hat eine rostfreie Stahlklinge mit Wellenschliff und Profi-Schärfe. Es ist ideal für verschiedene präzise Küchenaufgaben und sorgt immer für den perfekten Schnitt. Der leichte, ergonomische Griff wurde für optimalen Komfort und Kontrolle entwickelt. Das spülmaschinengeeignete Messer wird in der Schweiz hergestellt und bietet verlässliche Effizienz im Küchenalltag.
Swiss Classic Tomaten- und Tafelmesser - 6.7832.C1
Dimensionen
- Höhe: 12 mm
- Länge: 220 mm
- Breite: 24 mm
- Gewicht: 28 g
Details
- Artikelnummer: 6.7832.C1
- Ursprungsland: Schweiz
- Geschmiedet: Nein
- Klingentyp: Wellenschliff
- Klingenlänge: 11 cm
- Material: Polypropylen (PP)
- Farbe: Blau
Weitere Informationen
Spülmaschinengeeignet: Ja
Garantie
Dieses Produkt wird durch die lebenslange Garantie von Victorinox gedeckt
Wichtiger Hinweis
Gesetzliche Vorschriften für Schweizer Taschenmesser und andere Messer
In Deutschland unterliegt das Führen und Tragen von Messern in der Öffentlichkeit besonderen gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen.
Insbesondere das Führen und Tragen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm in der Öffentlichkeit ist nur zulässig, wenn diese in einem verschlossenen Behälter transportiert werden oder ein berechtigter Grund vorliegt.
Vorbehaltlich zahlreicher Ausnahmen ist das Führen und Mitführen von Messern an bestimmten öffentlich zugänglichen Orten ebenfalls verboten.
Darüber hinaus können polizeiliche Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen die Einrichtung sogenannter Waffenverbotszonen vorsehen.
Es ist jedoch zulässig, ein Messer durch diese öffentlich zugänglichen Orte und Waffenverbotszonen zu führen, wenn das Messer nicht zugriffsbereit ist; ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann.
In Österreich können lokale Beschränkungen gelten, die das Führen und Tragen eines Messers an bestimmten öffentlich zugänglichen Orten unabhängig von berechtigten Gründen verbieten.
Haftungsausschluss
Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sind auch nicht als solche gedacht; stattdessen dienen alle bereitgestellten Informationen nur allgemeinen Informationszwecken.
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizei oder Behörde.
Victorinox lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für Handlungen oder Unterlassungen ab, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen erfolgen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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